E-Bibliothek

HeinemannvonKnorre
Rechtsanwälte

Luisenstraße 3
63067 Offenbach am Main
Tel: +49 69 - 26 494 - 800
Fax: +49 69 - 26 494 - 803
E-Mail:

E-Bibliothek

Bei der Besteuerung von Privatvermögen ist Finnland ein Spitzenreiter in Europa. Als besonders einschneidend wird insbesondere die hohe Erbschaftsteuer empfunden. Diese setzt schon bei relativ geringem Vermögen ein. Auch wenn alle beteiligten Personen in Deutschland wohnen, reicht eine Immobilie des Erblassers in Finnland aus, um dort eine Steuerpflicht zu begründen. Im schlimmsten Fall führen diese Steuern dazu, dass die Erben zur Tilgung der Steuerschuld die Immobilie verkaufen müssen.


Die meisten Finnen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass sie nicht nur ihre deutschen sondern auch alle ihre ausländischen Einkünfte, also z.B Einkünfte aus Finnland in Deutschland versteuern müssen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.


Es ist für Finnen keine Besonderheit mehr, für einige Jahre in Deutschland zu wohnen und zu arbeiten. So leben in Deutschland über 10.000 Finnen. Sofern der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, hat dies Auswirkungen auch auf die Rente, da nunmehr Rentenansprüche aus Deutschland und aus Finnland bestehen können. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Fall für Deutsche, die für einige Zeit in Finnland gearbeitet oder gewohnt haben.


Die finnische Erbschaftsteuer wurde Jahrzehnte lang als zu hoch kritisiert. Der finnische Staat hat zum 1.1.2008 die Freibeträge erhöht und Steuersätze geändert. Zum 1.1.2009 wurden die Steuersätze erneut modifiziert, dieses Mal zugunsten naher Angehöriger. Die folgende kurze Darstellung gilt für Erbfälle, die nach dem 1.1.2009 anfallen. Hier das Wichtigste zusammengefasst:


Der enormen Entwicklung im gesundheitlichen Bereich ist es zu verdanken, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Der Tod lässt sich mehr und mehr hinauszögern. Doch diese Entwicklung bringt auch Schattenseiten mit sich.


Der übliche Weg für skandinavische Firmen, die auf dem deutschen Markt Geschäfte tätigen wollen ist zunächst der Besuch von Messen, unter Umständen auch Zusammenarbeit mit  einen Handels- oder Generalvertreter. Läuft das Deutschlandgeschäft erfolgreich, dann ist irgendwann der Punkt erreicht, an dem die Gründung eines eigenen Standortes in Deutschland sinnvoll erscheint. Dieser Artikel erläutert zusammenfassend, welche rechtlichen Alternativen in Deutschland dafür zur Verfügung stehen.